Wenn ein Umzug aus beruflichen Gründen geschieht, dann können die Umzugskosten von der Steuer abgesetzt werden. Bei beruflich bedingten Umzugskosten werden diese nämlich als Werbungskosten vom Finanzamt anerkannt. Voraussetzung ist dennoch, dass das Finanzamt dies auch so akzeptiert. Empfehlenswert ist die vorherige Konsultation mit einem Steuerberater.
In diesem Teil äußern wir uns dazu, ob die Umzugskostenpauschale sich tatsächlich als vorteilhaft erwiest oder ob doch eher einzelne Belege bei der Steuererklärung eingereicht werden sollten.
Kann der Umzug von der Steuer abgesetzt werden?
Der beruflich bedingte Umzug kann teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Es handelt sich dann um einen beruflichen Umzug, wenn sich die tägliche Fahrzeit zur Arbeit um mindestens eine Stunde verringert.
Diese Umzüge fallen meist in die Kategorie der Mitarbeiterumzüge. Als einen beruflichen Umzug bezeichnet man auch einen Umzug, durch welchen der öffentliche Nahverkehr für Sie besser zugänglich wird, um Ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Dies trifft auch dann zu, wenn damit eine doppelte Haushaltsführung verhindert wird.
Selbstverständlich fällt darunter auch die Verlagerung des Hauptsitzes Ihres Arbeitgebers. Die weitere Anfahrt stellt hier auch einen Grund dar, aus dem ein Umzug von der Steuer abgesetzt werden kann. Dies gilt auch, wenn Sie von einem langen Auslandsaufenthalt zurück nach Deutschland ziehen.
Wie können die Umzugskosten steuerlich geltend gemacht werden?
Die Umzugskosten können als Werbungskosten innerhalb der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, hierdurch reduziert sich die Steuerlast. Es ist empfehlenswert, mit einer Steuersoftware zu arbeiten. Auch diese kann wiederum von der Steuer abgesetzt werden.
Damit die Umzugskosten aber auch tatsächlich anerkannt werden, sollten sämtliche Belege eingereicht werden. Sollten allerdings keine Belege vorgezeigt werden können, so greift die Umzugskostenpauschale – die Bestimmungen sind im Bundesumzugskostengesetz verankert.
Einzelne Belege einreichen oder die Pauschale in Anspruch nehmen?
Die Umzugskostenpauschale erleichtert es den Umzug steuerlich geltend zu machen, da immerhin auch keine Belege eingereicht werden müssen. Allerdings sollten dennoch alle Belege gesammelt und ausgewertet werden, denn sollten die Kosten höher ausfallen, dann ist dieser Schritt sinnvoller als die Umzugskostenpauschale.
Die Umzugskostenpauschale steht laut dem Bundesumzugskostengesetz sowohl Alleinstehenden als auch Verheirateten zu. Sofern Kinder im Haushalt leben, kann die Umzugskostenpauschale pro Person erhöht werden. Die Beträge hierfür ändern sich regelmäßig.
Welche Umzugsbelege sind wichtig?
Sollten Sie einzelne Umzugsbelege von der Steuer absetzen wollen, dann müssen die Belege auch unterschiedliche Ausgaben deklarieren. Das gilt für jede Art von Privatumzug, so auch für den Seniorenumzug. Erfahrungsgemäß werden bei letzterem jedoch nur selten die Umzugskosten von der Steuer abgesetzt.
Folgende Belege sind wichtig:
- Fahrtkosten für die Wohnungsbesichtigung (30 Cent Kilometerpauschale)
- Doppelte Mietkosten, wenn eine vorzeitige Kündigung nicht möglich ist
- Kosten für den Möbeltransport (auch Umzugsversicherung)
- Anschaffungskosten (z. B. für neuen Herd)
- Reparaturkosten bei Transportschäden
- Vertragliche Schönheitsreparaturen für Ihre alte Wohnung